AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Agentur OTeam GmbH

Die folgenden Allgemeinen Geschäfts-bedingungen der Agentur OTeam GmbH - "Vermittler" werden Inhalt aller vertraglichen Vereinbarungen und Geschäftsbeziehungen.

RECHTE UND PFLICHTEN DES VERMITTLERS

Der Vermittler ist nicht verpflichtet, dem Auftragnehmer ständig oder regelmäßig Aufträge die von ihm bei der Registrierung angegebene E-Mail Adresse zu erteilen. Der Auftragnehmer entscheidet nach Erhalt eines konkreten Angebotes des Vermittlers frei über die Annahme dieses Auftrages. Eine Begründung ist hier nicht erforderlich.

RECHTE UND PFLICHTEN DES AUFTRAGNEHMERS

Der Auftragnehmer erklärt sich bereit für den Vermittler tätig zu werden und verpflichtet sich, jeden Auftrag nach dessen Übernahme vertragsgemäß, vollständig und gewissenhaft durchzuführen.

Der Auftragnehmer trägt Sorge dafür, dass seine Tätigkeit im Rahmen aller gesetzlichen Vorschriften erfolgt.

Zu den allgemeinen Aufgaben des Auftragnehmers gehören sofern keine abweichenden Vereinbarungen im Rahmen des Einzelauftrages getroffen worden sind, neben der Beratung, das Tragen ordnungsgemäßer Aktionskleidung, ein angemessener Umgangston mit dem Kunden, aktive Kundenansprache sowie die ständige Abstimmung der Einsatzplanung mit dem Auftraggeber und Kunden. Im Rahmen der ordnungsgemäßen Vertragserbringung hat der Auftragnehmer ein gepflegtes Äußeres und einen zuvorkommenden Umgang mit den Kunden und den anzusprechenden Personen zu wahren.

ALLGEMEINE VERHALTENSREGELN BEI AUFTRÄGEN

Für die Durchführung von Einzelaufträgen im Bereich Promotion gelten folgende Verhaltensregeln, die sich der Auftragnehmer verpflichtet einzuhalten:

1. Die Mobiltelefone dürfen am Einsatzort nicht sichtbar abgelegt werden.

2. Das Rauchen ist nur in Raucherpausen gestattet, diese sind außerhalb des Sichtbereichs von Kunden und Gästen abzuhalten.

3. Eine Verpflegung des Auftragnehmers durch die Kunden des Vermittlers ist nicht geschuldet, weshalb der Auftragnehmer den Kunden des Vermittlers nicht nach Verpflegung und oder Getränken fragen wird.

4. Am Tag des Promotionsevents verpflichtet sich der Auftragnehmer bis zum Abschluss des Auftrages keine alkoholischen Getränke zu sich zu nehmen und nicht an Partys des Kunden der Vermittlerin teilzunehmen.

5. Der Auftragnehmer verpflichtet sich etwaige Piercings im Gesicht vor Beginn des Auftrages und für die Dauer des Auftrages herauszunehmen und während dieser Zeit evtl. vorhandene sichtbare Tattoos abzudecken.

6. Sofern nicht abweichend im Einzelauftrag angegeben, verpflichtet sich der Auftragnehmer geschlossene Schuhe während es Auftrages zu tragen.

7. Sofern es hinsichtlich der Ausführung des Auftrages zu Problemen kommen sollte, so verpflichtet sich der Auftragnehmer diese mit dem Vermittler und nicht mit dem Kunden des Vermittlers zu klären.

8.Der Auftragnehmer verpflichtet sich über interne Belange, welche das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Vermittler betreffen stillschweigen zu bewahren.

9. Der Auftragnehmer verpflichtet sich Sozialräume und Umkleideräume beim Kunden des Vermittlers in dem Zustand zu verlassen wie dieser die Räume zuvor vorgefunden hat.

10. Sofern ein Auftrag als Open-End Auftrag vereinbart worden ist, verpflichtet sich der Auftragnehmer diesen Vertrag auch bis zum Ende der Veranstaltung zu erfüllen und nicht zuvor den Kunden des Vermittlers zu bitten vorher gehen zu können.

AUFTRAGSBEGINN UND PÜNKLICHKEIT

Da die Kunden des Vermittlers vor allem Wert auf Pünktlichkeit legen und meistens noch ein Briefing vor Ort erfolgt oder je nach Einzelauftrag es notwendig ist, dass sich der Auftragnehmer zuvor umzieht, verpflichtet sich der Auftragnehmer 20 Minuten vor Beginn der im Auftrag festgelegten Zeit für den Promotionauftrag am Einsatzort zu sein.

Bei verschuldeten Verspätungen des Auftragnehmers bis zu 15 Minuten wird vereinbart, dass hierfür Pauschal ein Betrag in Höhe von 10,00 € von der im Einzelauftrag vereinbarten Vergütung seitens des Vermittlers in Abzug gebracht wird. Bei Verspätungen ab 16 Minuten wird vereinbart, dass wird vereinbart, dass hierfür Pauschal ein Betrag in Höhe von 20,00 € von der im Einzelauftrag vereinbarten Vergütung seitens des Vermittlers in Abzug gebracht wird. Ab einer Verspätung von 60 Minuten kann seitens des Kunden des Vermittlers vor Ort entschieden werden, ob der Einsatz stattfindet. Sofern der Kunde des Vermittlers bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten entscheiden sollte, dass ein Einsatz nicht mehr gewünscht ist, wird vereinbart, dass sodann kein Vergütungsanspruch seitens des Auftragnehmers gegenüber dem Vermittler entsteht.

Sofern die Verspätung seitens des Auftragnehmers nicht verschuldet ist, verpflichtet sich der Auftragnehmer einen Nachweis über den Grund der Verspätung bei dem Vermittler einzureichen, in diesem Fall erfolgen keine Abzüge der vereinbarten Vergütung.

Sofern absehbar ist, dass sich der Auftragnehmer bei einem Einzelauftrag verspätet, verpflichtet sich dieser über die Dauer der Verspätung und deren Gründe den Vermittler unverzüglich zu informieren.

VERGÜTUNG

Die Höhe des Honorars wird gesondert vereinbart und im Rahmen eines jeden Einzelauftrages festgelegt. Die Annahme von Vorschüssen oder sonstigen Zahlungen direkt durch den Kunden ist dem Auftragnehmer untersagt.

Der Auftragnehmer trägt im Zusammenhang mit dem Einsatz entstehende Kosten und Aufwendungen wie z. B. Fahrt-, Reise- und Unterbringungskosten, Parktickets, Übernachtung, Telefon, Verpflegungsaufwand, Kosten für angemessene Kleidung und deren Reinigung oder sonstige Nebenkosten selbst.

Sofern vereinbarte Zeiten des jeweiligen Einzelauftrages überschritten werden sollten, so verpflichten sich die Parteien unverzüglich miteinander in Kontakt zu treten und sich über eine ggf. notwendige Anpassung des Honorars abzustimmen.

Auftragsbedingte Auslagen werden nur ersetzt, wenn dies vorher ausdrücklich im Einzelauftrag vereinbart wurde. Die Erstattungspflicht durch den Vermittler entsteht bei vorheriger Vereinbarung der Übernahme im Einzelauftrag mit vollständiger und rechtzeitiger Vorlage der entsprechenden Originalbelege der für den Einzelauftrag notwendigen Auslagen. Diese müssen spätestens eine Kalenderwoche nach dem Ende der jeweiligen Aktionswoche vorliegen. Verspätete Belege werden von dem Vermittler nicht anerkannt.

Die Zahlung der Vergütung und der Auslagen erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart, auf ein vom Auftragnehmer anzugebendes Bankkonto.

ARBEITSMITTEL, EQUIPMENT UND FAHRZEUGE

Dem Auftragnehmer werden zur Ausübung seines Auftrags, wenn nötig, entsprechende Informationen, Unterlagen, Arbeitsmittel, Materialien und Verbrauchswaren zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer hat die ihm überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln, verwahren und, soweit sie zum Verbrauch bzw. zur Weitergabe an Dritte bestimmt sind, auf Verlangen des Vermittlers ordnungsgemäße Nachweise über die Verwendung zu erteilen. Sämtliche Informationen, Unterlagen, Arbeitsmittel, Verbrauchswaren und das Arbeitsmaterial des Vermittlers oder des Kunden des Vermittlers dürfen ausschließlich für den entsprechenden Auftrag und dessen Durchführung Verwendung finden und nicht für sonstige Zwecke verwendet werden. Für schuldhafte Beschädigung oder Verlust haftet der Auftragnehmer selbst. Nach Beendigung des jeweiligen Einzelauftrages hat der Auftragnehmer die ihm überlassenen Gegenstände unverzüglich zurückzugeben, ohne hieran ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen zu können.

Sofern der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit mit Lebensmitteln in Kontakt kommt, wird er vor Tätigkeitsbeginn ein gültiges Gesundheitszeugnis vorlegen und dieses bei seiner Tätigkeit ständig mit sich führen. Sofern kein gültiges Gesundheitszeugnis vorliegt, verpflichtet sich der Auftragnehmer rechtzeitig ein Gesundheitszeugnis ausstellen zu lassen.

Die Verantwortung für Fahrzeuge (Mietfahrzeuge oder Fahrzeuge aus dem Kunden- oder Vermittler-Pool) liegt beim Auftragnehmer, sofern ihm das Fahrzeug als Fahrer übergeben wurde. Erhält der Auftragnehmer eine Berechtigung zum Fahren des Fahrzeuges (gem. Fahrzeugübergabebeleg), haftet der Fahrer bei Schäden, die durch Selbstverschulden und Fahrlässigkeit verursacht werden, in Höhe der Selbstbeteiligung. Fahrzeuge

werden grundsätzlich vor jedem Einsatz innen und außen gereinigt und nach Abschluss der Aktion vollgetankt an den Vermittler zurückgegeben.

Bei selbst verschuldeten Unfällen wird der Auftragnehmer mit der jeweiligen Selbstbeteiligung der Kaskofahrzeugversicherung belastet. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz werden analog die gesetzlichen Bestimmungen angewandt.

STILLSCHWEIGEN

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm während seiner Tätigkeit für den Vermittler bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die Inhalte der Vereinbarung, sämtliche Einzelaufträge der Parteien, die Verhältnisse von Vermittler, Zahlen, Daten, Vergütungsvereinbarungen und Kundeninformationen sowie über rechtliche Angelegenheiten und sonstige geschäftliche bzw. betriebliche Tatsachen auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses strengstes Stillschweigen gegenüber Dritten Personen zu bewahren.

Etwaige vertrauliche und geheim zu haltende Schriftstücke, die die Angelegenheiten der Vermittler betreffen (wie Aufzeichnungen, Entwürfe etc.), und sich im Besitz der Auftragnehmer befinden etc. sind unter Verschluss zu halten.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen des Vermittlers ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte diese nicht einsehen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertragsverhältnisses auf Anforderung nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich unaufgefordert dem Vermittler zurückzugeben.

Verstöße gegen die Geheimhaltungserklärung berechtigen die verletzte Partei zu Schadensersatzforderung, deren Höhe sich nach dem durch die Verletzung entstandenen Schaden richtet.

HAFTUNG

Der Vermittler empfiehlt dem Auftragnehmer, zur Absicherung etwaiger Risiken auf eigene Kosten eine Berufshaftpflicht- bzw. Unfallversicherung abzuschließen.

Der Auftragnehmer haftet dem Vermittler in vollem Umfang für Schäden, die er im Rahmen der Auftragstätigkeit zu Lasten des Vermittlers oder Kunden des Vermittlers verursacht.

 

RÜCKTRITTSRECHT DES VERMITTLERS

Der Vermittler ist berechtigt vom jeweiligen Einzelauftrag zurückzutreten, wenn

- die Auftragsgrundlage entfällt (bei Absage/Stornierung bzw. vorzeitiger Beendigung der Aktion);

- bei Schlechterfüllung des Auftrages durch den Auftragnehmer entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen.

Sollte eine Veranstaltung aufgrund hoheitlicher Maßnahmen, z.B. im Rahmen der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden dürfen, so wird einvernehmlich vereinbart, dass die Veranstaltung nicht stattfindet und der Auftragnehmer auch keine Vergütung erhält.

ALLGEMEINE HINWEISE

Bei kurzfristigen Arbeitsausfällen des Auftragnehmers, verpflichtet sich dieser den Vermittler auf dem Agentur-Handy unverzüglich über den Grund des Arbeitsausfalls zu unterrichten. Der Vermittler behält sich insoweit vor im Falle des Seitens des Auftragnehmers verschuldeten Arbeitsaufalls Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen.

Der Vermittler ist berechtigt im Falle der Schlecht- (z.B. Betrug, Diebstahl, unentschuldigtes Nichterscheinen, erhebliche Verspätung, vorzeitiges Verlassen des Erfüllungsortes, o.ä.) oder Nichterfüllung des übernommenen Auftrages Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Ein Verschulden des Auftragnehmers ist ausgeschlossen in Fällen höherer Gewalt, unabwendbarer behördlicher Maßnahmen, in Fällen von Streik und/oder Ausfall oder erheblicher Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel oder wenn der Auftragnehmer die Schlecht- oder Nichterfüllung nicht zu vertreten hat.

VERTRAGSSTRAFE

Wenn der Auftragnehmer schuldhaft den Auftrag nicht durchführt, ist er verpflichtet, dem Vermittler eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Tagessatzes zu zahlen. Dabei ist der Vermittler berechtigt, auch einen höheren Schaden geltend zu machen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Reduzierung zu verlangen, wenn er nachweisen kann, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

DATENERFASSUNG / DATENSCHUTZ

Der Auftragnehmer ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten, sein Angebots- und Leistungsprofil (z. B. besondere Qualifikationen und Kenntnisse, Fremdsprachen o. ä.) sowie Fotografien in der Kartei des Vermittlers geführt werden, um unter Berücksichtigung des Profils des Auftragnehmers für ihn geeignete Einsätze auszuwählen.

Der Auftragnehmer erklärt sich darüber hinaus mit einer Veröffentlichung, Archivierung und Speicherung seines Namens und/oder Aufnahme (Film, Foto und/oder Videos von Social Media Inhalten etc.) für die sedcard oder die sonstige Bewerbung zu nutzen, im Internet und auf anderen Medien für Werbezwecke des Vermittlers oder von Dritten einverstanden. Es besteht Einigkeit darüber, dass der Auftragnehmer, wenn er im Internet oder auf anderen Medien für die Werbung von Vermittler abgebildet wird, ein Honorar nicht erhält. Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden und erklärt zudem durch Abschluss des Vertrages, dass es rechtlich dazu in der Lage ist, die entsprechenden Nutzungsrechte auf die Agentur zu übertragen.

Der Auftragnehmer erklärt sich durch Abschluss des Vertrages mit der Speicherung seiner Daten beim Vermittler bereit. Der Vermittler kann die Daten für Kontaktaufnahmen gegenüber dem Auftragnehmer nutzen und die Daten nötigenfalls auch an seine Kunden zu diesen Zwecken herausgeben. Endet der Vertrag werden die Daten nach Ablauf der gesetzlich geregelten Aufbewahrungsfristen gelöscht.

Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Mobilfunknummer den anderen Teilnehmern der jeweiligen Aktion mitgeteilt wird. Dies dient dem Zweck, eine Möglichkeit zur telefonischen Kontaktaufnahme zwischen den Aktionsteilnehmern zu geben.

LAUFZEIT/KÜNDIGUNG

Dieser AGB läuft unbefristet und ist von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Tagen kündbar. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sofern zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung noch Einzelaufträge zur Erfüllen sind, so vereinbaren die Parteien, dass die Regelung dieses AGB für die noch nicht abgeschlossenen Einzelaufträge weiterhin Geltung haben.

SCHLUSSBESTIMMUNG

Sollten einzelne Bestimmungen dieses AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Ungültige Bestimmungen sind durch gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommen.

Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem AGB und seiner Durchführung wird soweit dies rechtlich zulässig ist München vereinbart.

Es geltend unsere Allgemeinen Auftragsbedingungen für die Durchführung von Verträgen. Mit der Annahme des Auftrages und Durchführung des Jobs erklären Sie sich mit den oben Allgemeinen Auftragsbedingungen einverstanden.

München den 14.12.2021